Steuerberaterversorgungswerk / Sachsen-Anhalt
Das Steuerberaterversorgungswerk Sachsen-Anhalt ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts eine berufsständige Pflichtversorgungseinrichtung für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte im Land Sachsen-Anhalt. Das Steuerberaterversorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater und der Satzung zu gewähren. Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.
Es handelt sich um eine Versorgungseinrichtung, die sich gemäß § 39 Abs. 2 der Satzung des Versorgungswerkes nach dem offenen Deckungsplanverfahren finanziert.
Das Steuerberaterversorgungswerk unterliegt der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts. Die Versicherungsaufsicht wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ausgeübt.